Reinvestition § 6b,c EstG

Wenn Land- und Forstwirte oder Gewerbetreibende Grundstücke oder Immobilien aus ihrem Betriebsvermögen verkaufen, entsteht üblicherweise ein steuerlicher Gewinn, weil der Verkaufserlös den Buchwert übersteigt.

 

Es werden also stille Reserven realisiert. Die Gewinne unterliegen der Besteuerung. Um dies zu vermeiden, gibt es mehrere Möglichkeiten, z. B. Reinvestitionen in Grund und Boden oder Gebäude, Gründung einer GmbH & Co KG, Beteiligung an einem § 6b-Fond usw.

 

Was für Sie am günstigsten ist, kann nur zusammen mit Ihnen und Ihrem steuerlichen Berater besprochen werden.

 

Hört sich kompliziert an - ist es aber wirklich nicht.

 

Gerne erklären wir es Ihnen genauer in unserem Büro oder bei Ihnen.

 

Für einen unverbindlichen Termin stehen wir gerne zur Verfügung.


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Wenn Sie reinvestieren wollen oder müssen, dann melden Sie sich bitte bei uns.

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Manfred Kammerer

 

Zertifizierter und geprüfter

Immobilienmakler IHK
Bilanzbuchhalter IHK

 

 

Landring Immobilien und Grundstücke GmbH & Co. KG

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